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Informationen zu Privat- und Wahlärztin

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Die erbrachte Leistung wird Ihnen direkt in Rechnung gestellt und Sie erhalten eine Honorarnote, auf der alle Leistungen aufgeschlüsselt sind. Es besteht die Möglichkeit, die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse einzureichen. Üblicherweise haben Sie Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Tarifs, den ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhält. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie je nach Vertrag entweder den gesamten Betrag oder den Differenzbetrag zum Kassentarif erstattet.

Mehr Informationen: http://www.wgkk.at/portal27/portal/wgkkversportal/content/contentWindow?contentid=10007.724851&action=2